Die Schulordnung
Präambel
Jeder ist zur Rücksichtnahme auf die Belange seiner Mitmenschen verpflichtet. Das bedeutet, er trägt die Mitverantwortung
a) für ein friedfertiges, freundschaftliches und faires Umgehen miteinander;
b) für den ungestörten Ablauf von Unterricht und anderen schulischen Veranstaltungen;
c) für die Unversehrtheit der Schule und ihrer Einrichtungen (auch der Anpflanzungen und Grünanlagen);
d) für die Sauberkeit der Schule und ihrer Einrichtungen, insbesondere des eigenen Arbeitsplatzes.
Täglicher Ablauf
1) Die Schülerinnen und Schüler erscheinen rechtzeitig in der Schule und warten bis zum Unterrichts- bzw. Pausenbeginn in der Halle, nur vor der 1. Stunde auch im Klassenraum.
2) Der Unterricht beginnt pünktlich mit dem dazugehörigen Gong; geschlossen wird er durch die Lehrkraft, die Klassentür bleibt bis zu deren Eintreffen geöffnet.
3) Ist eine Lehrkraft 5 Minuten nach Stundenbeginn noch nicht im Unterrichtsraum, so geht die Klassensprecherin oder der Klassensprecher ins Sekretariat, um sich zu erkundigen.
4) Kommen Schülerinnen oder Schüler verspätet zum Unterricht, so gehen sie sofort in ihre Klassenräume und geben bei der dort unterrichtenden Lehrkraft den Grund der Verspätung an.
5) Mit Verbrauchsmaterialien (Wasser, Papierhandtücher, Kreide usw.) soll sparsam und umweltbewusst umgegangen werden. Nicht nur die Umwelt, sondern auch unsere Mitwelt (Pflanzen und Tiere) sind rücksichtsvoll und artgerecht zu behandeln. Abfälle sollen umweltbewusst entsorgt werden.
6) Es sollten möglichst keine Wertgegenstände in die Schule mitgebracht werden.
7) Fundsachen sind bei den Hausmeisterinnen oder Hausmeistern oder im Sekretariat abzugeben. Nicht abgeholte Fundsachen werden in regelmäßigen Abständen ausgelegt.
8) Nach Unterrichtsschluss verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände und begeben sich auf dem kürzesten Weg nach Hause. Schülerinnen und Schüler, die den Schulbus benutzen und nach Unterrichtsschluss noch keine Möglichkeit haben, nach Hause zu fahren, warten in der Halle oder in einem ihnen zugewiesenen Raum und fügen sich den Anordnungen der Aufsicht.
9) Zur Überbrückung von Wartezeiten (u.a. Freistunden) können zu ausgewiesenen Zeiten die schulischen Angebote (Bücherei, Empore u.ä.) genutzt werden.
10) Die Schülerinnen und Schüler haben nicht nur den Anordnungen der Lehrkräfte, sondern auch denen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu folgen.
11) Feuer und andere Gefahren werden über alle Lautsprecher durch ein besonderes Alarmzeichen angezeigt. Auf ein solches Alarmzeichen sind die Unterrichtsräume und das Schulgelände auf dem gekennzeichneten Fluchtweg unverzüglich unter der Leitung der unterrichtenden Lehrkraft zu verlassen.
12) Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit, bei Problemen und Schwierigkeiten entsprechend den organisatorischen Regeln unsere „Insel“ zu besuchen.
13) Die Schülerinnen und Schüler halten sich während der großen Pause (20 Min.) grundsätzlich auf dem Schulhof auf (Ausnahme: Regenpause).
14) Es ist auf einen fairen Umgang miteinander zu achten. Spiele, durch die Mitschülerinnen oder Mitschüler belästigt, behindert oder gefährdet werden, insbesondere das Schneeballwerfen, haben zu unterbleiben. Das Fußballspielen (ausschließlich mit Softbällen) ist erlaubt.
15) Die Klassenräume sind grundsätzlich in der großen Pause abzuschließen. Die Räume sollten gelüftet werden. Dieses gilt auch, wenn der Unterricht in den Fachräumen (Sporthalle, NaWi-, Musik-, Textil-, Kunst- oder Technikraum) stattfindet.
16) Unsere Mensa ist Teil des Schulgeländes. Auch hier gelten die entsprechenden Regeln. Sie darf nach Unterrichtsende, in der Mittagspause oder in Freistunden besucht werden.
Besondere Regelungen
1) Aus Versicherungsgründen darf das Schulgelände während der Unterrichtszeit und der Pausen grundsätzlich nicht verlassen werden. Ausnahme: Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 9 und 10, die eine schriftliche Genehmigung der Eltern und einen SaM-Schülerausweis besitzen, können das Schulgelände unter Einhaltung der allgemeinen öffentlichen Regeln verlassen.
2) Das Mitbringen von Drogen jeglicher Art sowie deren Konsum ist im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und in den Schulbussen verboten.
3) Es ist verboten, Glasflaschen, Waffen und andere gefährliche Gegenstände mit in die Schule zu bringen.
4) Die Benutzung von Mobiltelefonen während der Unterrichtszeit ( 7:30 - 15:15 Uhr) ist verboten. Sie sind mit Betreten des Schulgeländes abzuschalten. Grundsätzlich ist es strafbar, Personen ohne ihr Einverständnis auf dem Schulgelände zu fotografieren.
5) Die von der Schule entliehenen Lehr- und Lernmittel sind pfleglich zu behandeln und bei Verlassen der Schule (Umschulung, Schulentlassung) wieder zurück zu geben. Für beschädigte und verloren gegangene Lehr- und Lernmittel sowie für alle anderen am Schuleigentum verursachten Schäden (z.B. elektronische Geräte wie Smartboard, Beamer usw.) finden die gesetzlichen Regelungen zu Haftung und Schadenersatz Anwendung. Alle sind verpflichtet, auch die Sachen der Mitschülerinnen und Mitschüler sauber und schonend zu behandeln.
6) Die Sorge um ihr Eigentum kann den Schülerinnen und Schülern nicht abgenommen werden. Im Schulgebäude befinden sich abschließbare Mietschränke, die genutzt werden können.
7) Entschädigungen für Diebstahl und Beschädigung von Fahrrädern werden nur dann geleistet, wenn der Schulweg mehr als 2,5 km beträgt. Mofas und alle anderen mit einem Motor angetriebenen Fahrzeuge der Schülerinnen und Schüler sind in den Deckungsschutz für Schulunfall-Schäden beim Kommunalen Schadensausgleich nicht eingeschlossen.
8) Für alle Schülerinnen und Schüler ist nur der direkte Weg zur Schule und zurück versichert. Die Fahrt mit den Bussen ist ein Teil des Schulweges. Beim vorzeitigen Verlassen des Busses erlischt also der Versicherungsschutz. Nach Schulschluss haben die Busbenutzerinnen und Busbenutzer den am schnellsten erreichbaren Bus für die Heimfahrt zu benutzen.
Wenn die Busse noch nicht da sind, warten die Schülerinnen und Schüler hinter dem Geländer und beachten die Anweisungen der Aufsicht. Beim Ein- und Aussteigen und während der Fahrt ist größtmögliche Rücksichtnahme zu üben, um Unfälle zu vermeiden. Die Schülerinnen und Schüler haben sich ordentlich zu verhalten und den Anordnungen der Busfahrerinnen oder Busfahrer Folge zu leisten.
9) Personen- und Sachschäden (auch bei Wegeunfällen) sind der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer, der Aufsicht oder im Sekretariat zu melden.
10) Erziehungsberechtigte können ihre Kinder zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie durch außergewöhnliche Witterungs- und Straßenverhältnisse eine besondere Gefährdung für ihr Kind auf dem Schulweg befürchten.
11) Wenn ein Kind die Schule versäumt, informieren die Erziehungsberechtigten unverzüglich die Klassenlehrkraft oder rufen im Sekretariat an.
12) Bei Verstößen gegen die Schulordnung können pädagogische Maßnahmen des aktuellen Erlasses über Ordnungs- und Erziehungsmaßnahmen an öffentlichen Schulen ergriffen werden. Diese erfolgen erst nach Anhörung aller Beteiligten und ausschließlich nach pädagogischen Gesichtspunkten.
13) Den Klassenraum gestalten die Schülerinnen, die Schüler und die Klassenlehrkräfte nach vorher besprochenen Kriterien gemeinsam.
14) Den Ablauf des Unterrichts legen die Lehrkräfte nach pädagogischen Gesichtspunkten fest. Vorschläge der Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberechtigten werden besprochen und nach Möglichkeit berücksichtigt. Elternmitarbeit und Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler sind zu fördern.
Schlussbestimmungen
1) Alle bisherigen Beschlüsse der Lehrerdienstversammlungen, der Schul- und Lehrerkonferenzen, die sich auf die Schulordnung beziehen, werden hiermit hinfällig.
2) Diese Schulordnung wurde auf der Schulkonferenz am 21.05.2013 beschlossen und tritt zum 01.08.2013 in Kraft.